Anmeldung
Herzlich willkommen in Bettingen!
Schweizer Bürger, sowie ausländische Staatsangehörige, welche sich in Bettingen niederlassen wollen müssen sich innert 14 Tagen nach Zuzug persönlich bei der Gemeindekanzlei Bettingen anmelden. Bitte kommen Sie während den Schalteröffnungszeiten (Mo- Mi 14-16 h / Do-Fr 10-12 h) vorbei und bringen Sie die entsprechenden Dokumenten vorbei:
CH-Bürger:
Heimatschein, Heimatausweis, Familienbüchlein (sofern vorhanden) oder Geburtsschein, Pass/ID.
EU-/EFTA-Bürger:
gültiger Reisepass oder ID pro Person, gültiger Arbeitsvertrag oder schriftl. ZUS vom Migrationsamt, 1 Foto pro Person, Heiratsurkunde*, für Kinder unter 21 Jahre Geburtsschein* (für Bulgarien und Rumänien muss ein separates Arbeitsgesuch eingereicht werden), für Studentinnen/Studenten gültige Immatrikulation und Existenzmittelnachweis der Eltern oder Stipendienbescheinigung, bei Untermiete entweder Untermietvertrag oder Einverständniserklärung
bei Kantonswechsel
Abmeldebestätigung L/B/C-Bewilligung der Gemeinde, Foto optional (falls in Bewilligung noch qualitativ gut ersichtlich, wird keines benötigt)
Die Bewilligung erhalten Sie innerhalb der nächsten 2-3 Wochen per Post zugesandt.
Bürger von Drittstaaten
Einreiseermächtigung (EB) vom Migrationsamt, gültiger Reisepass oder ID pro Person, Heiratsurkunde*, für Kinder unter 21 Jahre Geburtsschein*
bei Kantonswechsel
Abmeldebestätitung L/B/C-Bewilligung der Gemeinde
Die Einwohnerdienste Basel-Stadt, Spiegelgasse 6, 4051 Basel (Schalteröffnungsdienst: Mo - Fr 9-17:30 h / Do 9-18:30 h) führen dieselbe Datenbank, deshalb können Sie die Mutation auch in Basel vornehmen lassen.
Anmeldungsgebühr Bettingen: Fr. 20.--
Anmeldungsgebühr Basel: Fr. 25.--
Drittstaatsangehörige erhalten in den nächsten Wochen zuerst eine schriftliche Vorladung des Migrationsamtes zwecks Aufnahme biometrischer Daten: Fotoaufnahme, Abnahme Fingerabdrücke und Unterschrift. Sie müssen persönlich dabei sein und ihren gültigen Pass mitbringen. Ab Vorsprache dauert es ca. 3-4 Wochen bis zum Erhalt der Originalbewilligung mit eingeschriebener Post.
*Dokumente in Fremdsprachen: Dokumente, wie z.B. Geburtsurkunden, Familienbüchlein, Heiratsurkunde werden ausschliesslich in den Landessprachen Deutsch, Französisch, Italienisch sowie in Englisch akzeptiert. Papiere in anderen Sprachen sind zu übersetzen, z.B. durch die Ausländerberatung der GGG.
Für Rückfragen oder falls Sie sich ausserhalb der Schalteröffnungszeiten anmelden wollen stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 061 606 99 99 / Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zur Verfügung.

