Genereller Entwässerungsplan Gemeinde Bettingen
Der generelle Entwässerungsplan (GEP)Bettingen wurde vom Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt am 2. März 2009 genehmigt.
Gerne geben wir Ihnen einige Informationen weiter - das umfangreiche Planwerk kann zudem während den üblichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Wahl des Entwässerungssystems
Die Gemeinde Bettingen entwässert im heutigen Zustand fast komplett im Mischsystem. Gebiete, welche im Trennsystem entwässern, befinden sich im Neubaugebiet „Im Speckler“, bei zwei Liegenschaften entlang der Hauptstrasse und bei der Rehaklinik. Ebenso wir ein Teil des Diakonissenhauses im Trennsystem entwässert.
- Das heutige Entwässerungssystem (Mischsystem) der Gemeinde Bettingen wird weitgehend beibehalten. Aufgrund der schlechten Versickerungsmöglichkeiten im Siedlungsgebiet bieten sich kaum Möglichkeiten zur Versickerung von Niederschlagswasser. Ein umfassender Ausbau des Sauberabwassernetzes zur Ableitung von Niederschlagswasser in den Bettingerbach ist einerseits mit unverhältnismässigen Investitionen für Gemeinde und Private verbunden und würde andererseits im Bettingerbach zu starken hydraulischen Belastungen führen.
- Die Möglichkeit zur Ableitung im Trennsystem ist zukünftig für diejenigen Parzellen vorgesehen, welche an die Sauberwasserleitung „Im Speckler“ anschliessen. Bei künftigen Anschlüssen an die Sauberwasserleitung „Im Speckler“ müssen Massnahmen zur Retention auf der Parzelle getroffen werden, damit die Niederschlagsabflussspitze gebrochen und das Niederschlagswasser zeitverzögert zum Abfluss gelangen kann.
- Durch den Zusammenschluss der Drainage/Sauberwasserleitung Chrischonarain mit der bestehenden Sauberwasserleitung in der Hauptstrasse ist es möglich auch Teile vom Niederschlagswasser des Diakonissenhauses vom Mischwassernetz abzutrennen.
- Entlang der Hauptstrasse ist es nicht vorgesehen, neben den bereits heute im Trennsystem entwässernden Parzellen weitere Parzellen ans Trennsystem anzuschliessen.
- Strassenabwasser muss weiterhin ans Mischsystem angeschlossen werden (respektive angeschlossen bleiben).
- Für Neubauten, Verdichtungen innerhalb der bestehenden Bauzone sind beim Anschluss ans Mischsystem Retentionsmassnahmen für das Niederschlagswasser vorzusehen und die hydraulische Belastung im Mischwassernetz zu reduzieren.
- Zukünftige Neuerschliessungen (Erweiterung der bestehenden Bauzone ausserhalb des GEP Planungshorizontes) müssen im Trennsystem mit Retentionsmassnahmen erfolgen, um die hydraulische Belastung des Bettingerbaches zu reduzieren.
Zusammenfassung
Gemäss Gewässerschutzgesetz (GSchG) muss nicht verschmutztes Abwasser versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden. Falls dies technisch oder finanziell nicht tragbar ist, darf das Regenwasser weiterhin in die Mischwasserkanalisation eingeleitet werden. Dabei muss der zu Beginn eines Regenereignisses anfallende Schmutzstoss im Kanalnetz zurückgehalten und der Behandlung auf der ARA zugeführt werden.
Im Gemeindegebiet von Bettingen bestehen hydrogeologisch schlechte Versickerungsbedingungen.
Im bebauten Teil von Bettingen wird das punktuell existierende Trennsystem mit Ausnahme des Zusammenschlusses der Sauberwasserleitungen St. Chrischona mit den Sauberwasserleitungen Bettingen-Dorf nicht weiter ausgebaut. Die neue Regenwasserleitungsverbindung dient vor allem zur Ableitung von Fremdwasser und zur Minderung der hydraulischen Überlast im Chrischonarain. Die heute im Mischsystem entwässernden Gebiete von Bettingen werden weitgehend belassen. Allerdings
müssen Neu- und Umbauten im gesamten bebauten Gebiet künftig nach Möglichkeit das Regenabwasser vor Einleitung in die Mischwasserkanalisation einer Retention zugeführt werden.
Für den Bettingerbach muss hydraulisch ungünstige Situation bei der Ausdolung verbessert werden und der Bach besser geschützt werden. Die Überschwemmungen im Bereich „Im Speckler“ müssen durch Massnahmen der Privaten behoben werden.
Das Sauberwassernetz ist allgemein einem besseren Unterhaltskonzept zu unterziehen.
Die Kosten der eigentlichen GEP-Massnahmen betragen knapp CHF 600’000. Die Erhaltungsmassnahmen im Gemeinde-Kanalnetz kosten für die nächsten 15 Jahre rund CHF 1.2 Mio.
Der durchschnittliche jährliche Finanzbedarf der Gemeinde für die ausgewiesenen GEP-Massnahmen sowie für die Erhaltungsmassnahmen beträgt somit gut CHF 120’000. Die Rückstellungen in der Kanalisationskasse müssen langfristig auf den Werterhalt der Kanalisation ausgerichtet werden.

