Geschichte

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Quelle: Historisches Lexikon der Schweiz - Bettingen

Polit. Gem. BS. Ländl. Wohngemeinde der Agglomeration Basel, rechts des Rheins in erhöhter Lage am Fusse von St. Chrischona und an der Grenze zu Deutschland gelegen. 777 Bettingen. 1774 193 Einw.; 1850 279; 1900 490; 1950 553; 1970 1'062; 2000 1'151.

Paläolith. Faustkeil. Frühe Siedlungszeugen sind eine neolith. Freilandstation (Schafrain), bronzezeitl. Einzelfunde und ein frühma. Plattengrab (7./8. Jh.) bei der Kirche St. Chrischona. Der Hof B. wechselte Ende des 14. Jh. von den Edlen von Bärenfels zu den Truchsessen von Wolhusen, die vom Bf. von Basel mit der hohen Gerichtsbarkeit belehnt waren und im 15. Jh. die niedere Gerichtsbarkeit vom Basler Frauenkloster St. Clara übernahmen. 1513 erwarb die Stadt Basel B. und verwaltete es vorerst als eigenes Amt, ab 1627 im Amt Riehen. Die ausser- und oberhalb des Dorfes stehende Kirche (ältester Vorgängerbau um 700 mit Anbauten des 9. und 10. Jh., Neubauten: Westturm 1450/60, Chor 1503-09, Schiff 1513-16) ist 1353 als Filiale von Grenzach erwähnt. Das urspr. Brictiuspatrozinium wich im 14. Jh. jenem von St. Chrischona (Kult der hl. Christiana). Die Kirche wurde nach 1513 der Pfarrei Riehen unterstellt und verlor mit der Reformation ihre Bedeutung als Wallfahrtsort. Die Einwohner lebten vom Acker- und Weinbau, ergänzt durch Heimweberei (Leinen, im 18. Jh. Posamenten). In der Helvet. Republik gehörte B. zum Distrikt Basel, danach 1803-15 zum Distrikt Liestal. 1833 verblieb B. zusammen mit Riehen und Kleinhüningen als Teil des bis 1875 bestehenden sog. Landbezirks beim Kt. Basel-Stadt. 1840 entstand auf St. Chrischona die Missionsschule "Pilgermission", die sich zu einem Zentrum des Pietismus entwickelte. Das Projekt einer Chrischonabahn verlor sich im Verlauf des 1. Weltkriegs. Seit 1930 verbindet ein Busbetrieb B. mit Basel. Nach 1950 wandelte sich B. zur Wohngemeinde (v.a. Einfamilienhäuser) und zum beliebten Basler Naherholungsgebiet. 1962 nahm der Sender, 1984 der 250 m hohe Fernsehturm auf St. Chrischona den Betrieb auf.


Literatur

  • L.E. Iselin, A. Bruckner, Gesch. des Dorfes B., 1963
  • R. Moosbrugger-Leu, Die Chrischonakirche von B., 1985
  • E. Richter, «Die hist. Beziehungen zwischen Grenzach und B. (Kt. Basel-Stadt)», in Das Markgräflerland 46, 1986, 82-89

Warum sind Riehen und Bettingen bei der Kantonstrennung beim Kanton Basel-Stadt geblieben? Taten sie dies freiwillig oder unfreiwillig?

 

Um Ihre Frage beantworten zu können, fasse ich kurz die historischen Gegebenheiten zusammen, die zu der Kantonstrennung führten und in denen man eine Antwort auf Ihre Anfrage finden kann.

Der Kantonstrennung von 1833 gingen anhaltende Konflikte zwischen der Basler Obrigkeit und deren Untertanen voraus. So fanden bereits zur Zeit des grossen deutschen Bauernkrieges auch in der Basler Landschaft 1525 Verwüstungen und Plünderungen seitens der Landbevölkerung statt. Erneute Unruhen unter der ländlichen Bevölkerung brachen als Folge des Dreissigjährigen Krieges 1653 in verschiedenen Gebieten der Eidgenossenschaft, auch der Basler Landschaft, aus. Der Bauernkrieg von 1653 blieb jedoch für Jahrzehnte der letzte offene Konflikt auf der Basler Landschaft; bis kurz vor dem Ende des 18. Jahrhunderts rebellierten die Untertanen nie mehr in grösserem Rahmen.

Die französische Revolution von 1789 wurde auf der Landschaft zwar zur Kenntnis genommen, löste aber vorerst keine breite Bewegung aus. Als erste Reaktion auf die Revolution hob der Grosse Rat von Basel 1790/91 die Leibeigenschaft auf. Doch weiter herrschte in den folgenden Jahren auf der Landschaft Ruhe, während in anderen Gebieten der Eidgenossenschaft bereits Unruhe die alte Ordnung erschütterte. Zu Beginn des Jahres 1798 wuchs die Unruhe aber auch auf der Landschaft und die Basler Behörden konnten sich nicht mehr zu harten Gegenmassnahmen durchringen. Am 17. Januar ersetzten die Liestaler den Baselstab durch die rot-weiss-schwarze Trikolore. Zu dieser Zeit war das alte Regime bereits untergegangen; am 20. Januar hatte der Grosse Rat alle Bürger für gleichberechtigt erklärt.

Nach dem Zusammenbruch des helvetischen Einheitsstaates erhielt Basel am 19. Februar 1803 die erste Verfassung im modernen Sinne. Diese machte viele Errungenschaften rückgängig. Nach 1813 (Niederlage der französischen Armee bei Leipzig) erhielten in Basel rückwärts-gewandte Kräfte Auftrieb. Dies hiess vor allem Zurücksetzung der Landschaft und deren krasse Untervertretung im Parlament.

Mit der fortschreitenden Industrialisierung nahm die wirtschaftliche Verflechtung zwischen Stadt und Land zu. Die wirtschaftliche Lage und Interessen der Landbevölkerung waren alles andere als einheitlich. Das Viertel der Erwerbstätigen, das vor allem in den Bezirken Waldenburg und Sissach in Heimarbeit Seidenbänder webte, lebte in Abhängigkeit von Basler Bandfabrikanten. Posamenter zeigten daher wenig Neigung, gegen die städtische Herrschaft aufzubegehren. Handwerker dagegen, die gelegentlich ihre Betriebe zu Fabriken vergrösserten, fühlten sich durch die Zunftordnung und die daraus resultierende Benachteiligung gegenüber städtischen Kollegen eingeengt. Die Hochburgen der mit dem Regime Unzufriedenen lagen im Bezirk Liestal und im heutigen Bezirk Arlesheim. Die führenden Regimekritiker waren Advokaten, Krämer, Wirte, Müller, Landärzte oder Tierärzte. Weit weniger für die politischen Fragen interessierte sich die bäuerliche Bevölkerung.

Im Jahre 1830 verabschiedeten schliesslich 40 Landbürger im Bad Bubendorf eine Petition, die am 26.10.1830 dem Basler Bürgermeister Johann Heinrich Wieland überreicht wurde und das Begehren nach einer Verfassungsrevision im Sinne von Freiheit und Gleichheit enthielt. Obwohl die revidierte Verfassung in der Volksabstimmung angenommen wurde, verschärften die Agitation auf der Landschaft und das Beharren auf den bestehenden Machtstrukturen in der Stadt das politische Klima zusehends. Der Bildung einer ersten provisorischen Landschäftler Regierung am 7. Januar 1831 folgte die militärische Unterdrückung und die gerichtliche Aburteilung der Anführer.

Als am 23. November 1831 der Stimmbürgerschaft die Frage vorgelegt wurde, wer beim Kanton Basel-Stadt verbleiben oder sich von ihm trennen wolle, rief die aufständische Landpartei zur Stimmenthaltung auf und in 46 Gemeinden kam keine zustimmende absolute Mehrheit zustande, was der Grosse Rat als Misstrauensvotum interpretierte. Er beschloss am 22. Februar 1832, diesen renitenten Gemeinden die öffentliche kantonale Verwaltung auf den 15. März zu entziehen, worauf sich zwei Tage später der neue Kanton Basel-Landschaft konstituierte. Dies bedeutete schliesslich der Anfang der Kantonstrennung. Am 4. Mai 1832 wurde die erste Verfassung des Kantons Basel-Landschaft von mittlerweile 55 der 78 Landgemeinden angenommen. Die Tagsatzung hob daraufhin die militärische Besatzung auf und anerkannte mit Beschlüssen die Partialtrennung des Kantons Basel-Stadt. Am 26. August 1833 beschloss die eidgenössische Tagsatzung die Totaltrennung des Kantons Basel-Stadt unter dem Vorbehalt der freiwilligen Wiedervereinigung.

Wie Sie richtig erwähnt haben, sind Bettingen, Riehen und Kleinhüningen als Teil des bis 1875 bestehenden sogenannten Landbezirks beim Kanton Basel-Stadt verblieben. Die Frage, warum diese drei Gemeinden nicht auch zum Kanton Basel-Landschaft gewechselt haben, lässt sich in meinen Augen mit den historischen Umständen beantworten, denn diese Umstände machen den Entscheid nachvollziehbar. Gerade mit der Entziehung der öffentlichen Verwaltung ebnete der Grosse Rat den Weg für eine neue Verwaltungsstruktur.

Ludwig Emil Iselin weist in seinem Buch "Geschichte des Dorfes Riehen" darauf hin, dass Riehen zusammen mit den beiden anderen rechtsrheinischen Gemeinden während dem Aufstand zur Stadt hielt und sich an keinerlei Feindseligkeiten beteiligte. Ausserdem weist Iselin darauf hin, dass es für die rechtsrheinischen Gemeinden auch kaum möglich war, sich an diesen Aufständen zu beteiligen, da sie nur durch die Stadt mit der linksrheinischen Landschaft verbunden waren und sich deshalb in einer abgeschnittenen Lage befanden.

Die drei rechtsrheinischen Gemeinden standen also, vielleicht durch die geografische Abgelegenheit von der übrigen Basler Landschaft, eher auf der Seite der Stadt und entschieden sich deshalb, mehr oder weniger ohne direkten Zwang, für das Verbleiben bei der Stadt.

 

Literatur:

  • Degen, Bernard: Die Stadt und ihre Landschaft. In: Basel 1501 2001 Basel.
  • Neujahrsblatt / Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige. Basel 2001
  • Iselin, Ludwig Emil: Geschichte des Dorfes Riehen: Festschrift zur Jubiläumsfeier der 400jährigen Zugehörigkeit Riehens zu Basel 1522-1922. Basel 1923
  • Iselin, Ludwig Emil: Geschichte des Dorfes Bettingen: Festschrift zur Feier der 450-jährigen Zugehörigkeit Bettingens zu Basel, 1513-1963. Basel 1963
  • Sitzler, Christel: Riehen 1291. Riehen 1991
  • Stiftung für Baselbieter Zeitgeschichte (Hrsg.): Baselland bleibt selbständig. Liestal 1985
  • Stichwort "Basel" auf der Homepage des "Historischen Lexikons der Schweiz": www.dhs.ch

 

Eingangsnummer: 182

Beantwortet am 04.04.2001

Rahel Sameli