Gemeindeversammlung
An der Gemeindeversammlung können alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Bettingen teilnehmen. Stimmberechtigt ist, wer einen Schweizer Pass besitzt und älter als 18 Jahre ist.
Auch Gäste sind herzlich willkommen - sie werden gebeten, in den ausgeschiedenen Zonen (Gäste / Presse) Platz zu nehmen.
Die Gemeindeversammlung findet in der Regel zweimal jährlich statt. In der Frühlingssitzung wird jeweils über die Rechnung des Vorjahres befunden, anlässlich der zweiten Sitzung im Dezember wird das Budget für das Folgejahr verabschiedet. Rechnung und Budget können zwecks Einsicht auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Die nächsten Gemeindeversammlungen finden wie folgt statt:


